Europäisches Kooperationszentrum Luftfahrtforschung (EKL) mit der restituierten Zeppelin-Stiftung Friedrichshafen

Die Europäisches Kooperationszentrum Luftfahrtforschung (EKL) möchte durch seine Gründung neue wirtschaftliche Impulse für Friedrichshafen setzen.

Luftfahrforschung für die Bodensee-Region. Chancen für Friedrichshafen.

Fliegen nachhaltig gestalten: die Initiative des Grafen Brandenstein-Zeppelin

Das Fliegen nachhaltig zu gestalten ist die größte Aufgabe der Luftfahrt in der Gegenwart. Das Europäische Kooperationszentrum Luftfahrtforschung (EKL) will zu dieser Aufgabe durch die Gründung eines interdisziplinären Forschungszentrums in Friedrichshafen beitragen.

Die Initiative des Grafen Brandenstein-Zeppelin

Graf Brandenstein-Zeppelin möchte die Handlungsfähigkeit der Zeppelin-Stiftung wiederherstellen. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sollen wieder für die Luftfahrtforschung eingesetzt werden– so wie es der Stiftungszweck der Zeppelin-Stiftung vorsieht. Graf Brandenstein-Zeppelin hat daher die Bestellung eines neuen Vorstands und eines neuen Aufsichtsrats für die restituierte Zeppelin-Stiftung beantragt.

Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2025 einen entsprechenden Zuständigkeitshinweis gab, hat Graf Brandenstein-Zeppelin beim Regierungspräsidium Tübingen die Bestellung eines Vorstands und eines Aufsichtsrats für die Zeppelin-Stiftung beantragt.

Als Mitglieder des Vorstands wurden Prof. Dr. Wolfgang Schuster, Prof. Dr. Ulrich Palm sowie Dipl. Oec. Alexander von Arnim beantragt.

Als Mitglieder des Aufsichtsrats wurden der Luftfahrtunternehmer Conrado Dornier, Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin, Roland Gerhards (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt DGLR), Friederike Fechner (Expertin für Bildungsfragen im Technikbereich MINT),  Prof. Dr. Rolf-Jürgen Ahlers langjähriger Vorstandsvorsitzender des Forums Luft- und Raumfahrt  Baden-Württemberg sowie Christian Freiherr von Stetten (MdB; Präsdidiumsmitglied des Wirtschaftsrats der CDU) beantragt.

Beantragte Organmitglieder und die Antragsteller

Auflösung der Zeppelin-Stiftung im Jahr 1947 ist nichtig

Die Auflösung der Zeppelin-Stiftung im Jahr 1947 war von Anfang an unwirksam. Die Zeppelin-Stiftung ist derzeit nur handlungsunfähig. Sie ist weiterhin Inhaberin ihres Stiftungsvermögens. Graf Brandenstein-Zeppelin möchte daher die Handlungsfähigkeit der Zeppelin-Stiftung wiederherstellen, so dass die Stiftungserträge wieder für die Luftfahrtforschung verwendet und ein Europäisches Kooperationszentrum Luftfahrtforschung (EKL) für nachhaltiges Fliegen errichtet werden kann. Dies führt in der Bodenseeregion zu Wachstumsimpulsen und schafft innovative Arbeitsplätze.

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Region Friedrichshafen kann technologischer Vorreiter werden

Das Europäische Kooperationszentrum Luftfahrtforschung (EKL) kann Friedrichshafen an die Spitze der ökologischen Luftfahrttechnologie führen.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am (Datum) auf Antrag des Grafen von Brandenstein-Zeppelin einen Notvorstand für die Zeppelin-Stiftung bestellt.

Mitglieder des Notvorstands sind Universitätsprofessor Dr. Ulrich Palm, Rechtswissenschaftler an der Universität Hohenheim, Prof. Dr. Wolfgang Schuster, ehemaliger Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, und Conrado Dornier, Luftfahrtunternehmer aus München.

Die Auflösung der Zeppelin Stiftung 1947 ist nichtig

Der beantragte Vorstand soll mit der Stadt Friedrichshafen über die Herausgabe des Stiftungsvermögens verhandeln. Dessen Erträge sollen wieder für die Luftfahrtforschung eingesetzt werden. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, müsste der Rechtsweg weiter eingeschlagen werden.

Die wichtigsten Gründe für die Nichtigkeit der Auflösung:

  • Der Stiftungszweck „Luftfahrtforschung“ ist seinerzeit nicht unmöglich geworden. Grundlagenforschung zur Luftfahrt war nicht verboten.
  • Man hätte die Stiftung mit verändertem Stiftungszweck weiter betreiben können, statt sie ihrer gänzlich ihrer Existenz zu berauben. Dies war unverhältnismäßig und willkürlich.
  • Durch die Wahl eines formellen Gesetzes anstelle eines Verwaltungsaktes wurde der Rechtsschutz der Stiftung absichtlich aufgehoben. Auch dies ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot
  • Die im Amtsblatt verkündete Rechtsanordnung wurde überhaupt nicht in dieser Form beschlossen.

Einzelheiten zu alledem

Neue Chance für Friedrichshafen

Die Stadt Friedrichshafen steckt gegenwärtig in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage.
Mit der restituierten Zeppelin-Stiftung als Initiator des Europäischen Kooperationszentrum Luftfahrtforschung (EKL) eröffnen sich für die Stadt neue Zukunftsperspektiven.

Die wichtigsten Aspekte sind dabei:

  • Der weltweite Flugverkehr wird sich in den kommenden 20 Jahren verdoppeln.
  • Zur Erreichung der Klimaziele braucht es eine massive Reduktion des „ökologischen Fussabdrucks“ des Fliegens. Hinzu kommen Aspekte wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit.
  • Die Bodenseeregion verfügt über eine starke industrielle Struktur, die sich jedoch gegenwärtig in Transformationsprozessen mit unsicherem Ausgang befindet. Für die Zukunftsfähigkeit der Region braucht es einen Ausbau von Wissenschaft und Forschung speziell bei Hochtechnologien.
  • Genau dies verfolgen wir mit der Ansiedlung des Europäischen Kooperationszentrum Luftfahrtforschung (EKL) in Friedrichshafen.

Europäisches Kooperationszentrum Luftfahrtforschung (EKL)

Konkret geht es darum, das Fliegen ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig weiter zu entwickeln.

Dies wollen wir erreichen durch:

  • Die Förderung von Wissenschaft und angewandter Forschung durch Kooperationen mit Universitäten, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen.
  • Talentförderung durch Unterstützung zukünftiger Spitzenforschung.
  • Förderung dualer interdisziplinärer Studiengängen für nachhaltiges Fliegen an der Zeppelin Universität und an der dualen Hochschule.
  • Förderung von Fachkräften durch duale Bildung für die Luft- und Raumfahrt.
  • Förderung der Wissenschaftskommunikation in der Luft- und Raumfahrt. Hohe Sichtbarkeit und attraktiv gestaltete Lernorte durch Weiterentwicklung des Zeppelin Museums sowie des Dornier Museums.

Europäisches Zentrum für Forschungskooperation (EZFK) und Weiteres

Konkret geht es um:

  • Die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Unterstützung von Universitäten und Hochschulen
  • Die Förderung eines europäischen Zentrums für Forschungskooperation für nachhaltiges Fliegen in Friedrichshafen
  • Die Förderung von technischer und beruflicher Bildung

Auflösung Zeppelin-Stiftung 1947 unserer Auffassung nach unwirksam

Die Auflösung der Zeppelin-Stiftung 1947 war unwirksm.
Der Notvorstand möchte auf dem Verhandlungswege erreichen, dass Erträge der heute von der Stadt Friedrichshafen verwalteten Zeppelin-Stiftung wieder für die Luftfahrtforschung eingesetzt werden. Sollte dies nicht erreichbar sein, ist auch denkbar, die Zeppelin-Stiftung auf dem Rechtsweg wieder zu errichten.

Antrag auf Einrichtung stattgegeben – Notvorstand berufen

Was würde die Wiedereinrichtung der Zeppelin-Stiftung bedeuten? Gibt es Gewinner?
Mit Beschluss vom (Datum) hat das OLG Stuttgart auf Antrag von Albrecht Graf Brandenstein-Zeppelin, und seines Sohnes Ferdinand, Nachfahren des Luftschiffpioniers Ferdinand Graf Zeppelin, einen Notvorstand für die Zeppelin Stiftung berufen.

Luftfahrtforschung in der Region Bodensee und Friedrichshafen.

Die Luftfahrt ist ein globaler Wachstumsmarkt, der stark von den USA und China dominiert wird. In Baden-Württemberg gibt es hochspezialisierte Unternehmen der Luftfahrt, zahlreiche renommierte Forschungsinstitute und viele hochqualifizierte Arbeitskräfte. Das geplante Europäische  Kooperationszentrum Luftfahrtforschung (EKL) in Friedrichshafen ist ideal dafür geeignet, Kompetenzen zu bündeln, Know-how auszutauschen und Friedrichshafen und der Bodensee-Region erneut eine führende Rolle in der Luftfahrtforschung zu verleihen.

Nachhaltiges Fliegen und Luftfahrtforschung Friedrichshafen

Die größte Herausforderung der Luftfahrtforschung in der Gegenwart ist die Nachhaltigkeit, da sich die Anzahl der Flüge in den nächsten 20 Jahren verdoppeln wird. Fliegen ökologisch nachhaltig zu gestalten, ist zugleich eine große Chance. Die Aufgabe ist komplex, sie erfordert neue Fluggeräte, neue Flugrouten und bündelt den Einsatz nachwachsender Kraftstoffe, die Erforschung neuer und leichterer Materialien und die Optimierung der Triebwerke. Sie ist nur zu lösen mit einer Kombination verschiedener Hochtechnologien wie Elektronik, IT, künstlicher Intelligenz, Materialwissenschaften, Robotik und Sensorik, um nur die wichtigsten Disziplinen zu nennen. Die Luftfahrtforschung in Friedrichshafen kann durch das Engagement der restituierten Zeppelin-Stiftung in Friedrichshafen einen großen Sprung nach vorne machen.

Neue Chancen für Friedrichshafen durch Luftfahrtforschung.

Die Stadt Friedrichshafen steht gegenwärtig vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Gründe sind hauptsächlich die Schwierigkeiten beim größten Stiftungsunternehmen, der ZF AG. Wenn es gelänge, mit den Mitteln der Zeppelin-Stiftung einen Forschungscluster „nachhaltiges Fliegen“ in Friedrichshafen anzusiedeln, würden neue hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden, idealerweise angesiedelt am heute defizitären Flughafen Friedrichshafen. Es würden sich dadurch höhere Steuereinnahmen und eine größere Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort ergeben. Die Fokussierung der Zeppelin-Stiftung auf den ursprünglichen Zweck der Luftfahrtforschung wäre ein viel effizienterer und zukunftsorientierterer Einsatz ihrer Mittel, die heute – entgegen dem Stiftungszweck –  für gemeinnnützige, kommunale Zwecke verwendet werden.

Zeppelin-Stiftung

Das Vermögen der 1909 errichteten Zeppelin-Stiftung, deren Stiftungszweck die Luftfahrtforschung ist, wurde in den Nachkriegswirren des Jahres 1947 auf die Stadt Friedrichshafen übertragen. Dieser Vorgang war rechtsstaatswidrig. Die betreffende Rechtsanordnung war aus mehreren Gründen unwirksam. Bisher fand keine inhaltliche gerichtliche Überprüfung der angeblichen Auflösung der Stiftung statt. Durch die Beantragung von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Stiftungsaufsicht besteht hierzu jetzt erstmalig die Möglichkeit.